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Hergsells Duellkodex, Teil 1

Aktualisiert: 3. Okt. 2022


Banner mit zwei Rittern beim Tjost.

Ein unvorsichtiges Wort, eine unhöfliche Geste, und schon fliegen die Handschuhe! Ein paar Augenblicke später steht man dann draußen, Degen oder Pistole in der Hand, und dann wird sich duelliert. So oder so ähnlich stellt man sich ein Duell oft vor.


Aber hinter dem Regelwerk zur Duellwut steckt viel mehr als man auf den ersten Blick vermuten würde. Tatsächlich ist ein Duellkodex bis aufs kleinste Detail durchdacht und schreibt den Ablauf des Duells minutiös vor. Und die Einhaltung des selbigen war wichtig, denn nur sie schützte - zumindest bis zu einem gewissen Grad - vor der Strafverfolgung, und nur unter Einhaltung der Regeln konnte man seine angeschlagene Ehre wiederherstellen.


Portrait von Gustav Hergsell
Gustav Hergsell

In diesem Dreiteiler schauen wir uns Gustav Hergsells "Duell-Codex" [1] an, genauer, die 2. Auflage davon, die 1897 in Wien erschien. Er sollte als der einflussreichste Duellkodex im deutschsprachigen Raum (nach dem französischen Standardwerk Chatauvillards [2]) in die Geschichte eingehen. Zu diesem Zeitpunkt ist das Duell aufs "erste Blut" vorherrschend - wenn es auch viele Stimmen gab, die das Duell lieber gefährlicher machen wollten und das erste Blut damit ablehnten... mit der Idee, ein größeres Risiko würde die Anzahl der Duelle von selbst verringern [3]. Hergsell formuliert diesbezogen keine Präferenz, bezieht sich in seinem Kodex jedoch in großen Teilen auf Chatauvillards Text, der das Duell aufs erste Blut 60 Jahre zuvor salonfähig gemacht hatte.


Was ist ein Duell?

Ein Duell ist ein auf gesetzmäßigen Regeln und Vereinbarungen basierender, in Gegenwart von Zeugen stattfindender Zweikampf mit gleichartigen, tödlichen Waffen. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass Duelle immer tödlich enden müssen - schaut man sich die Statistiken zu den italienischen Duellen Ende des 19. Jh. an stellt man fest, dass die Duelle nur in 1% der Fälle tödlich verliefen [4] (was als Erfolg der Duellkodexe gewertet werden kann, denn die sollen prinzipiell ja auch Schadensbegrenzung betreiben. Sicher ist es aber auch der italienischen Präferenz für das weit weniger gefährliche Säbelduell geschuldet). Dennoch muss der Duellist zumindest der Möglichkeit des Todes kaltblütig in die Augen sehen, ansonsten handelt es sich nicht um ein Duell im Sinne des Duellkodex.


Duelle waren - wenn man den gerichtlichen Zweikampf einmal ausklammert - immer schon illegal. Denn die Duellanten maßen sich damit das Gewaltmonopol des Staates an. Das war ein direkter Affront gegen den König! Nichts desto trotz wurde das Duell oft geduldet... Wurde ein Duellant erwischt und vor Gericht gestellt, dann war die Chance hoch, dass er postwendend vom Regenten begnadigt wurde, oder die Strafe in ein paar Tage oder Wochen Festungshaft umgewandelt wurde. Eine vorzügliche Maßnahme, um sich die Oberschicht loyal zu halten.


Welche Waffen gab es im Duell?

Gebräuchlich waren Degen, Säbel und Pistole, wobei nicht jede geforderte Waffe vom Gegenüber angenommen werden musste. Während der Degen in Frankreich die "landestypische" Waffe war, war das für die Deutschen der Säbel. In der Praxis heißt das, dass man bei einem Duell in Deutschland die Forderung auf ein Degenduell ohne besondere Begründung ablehnen konnte, und in Frankreich den Säbel nicht annehmen musste. Sehr selten wurden auch ganz andere Waffen gewählt: Angespitzte Florette, Messer, Gewehre... diese waren jedoch sog. Ausnahmeduelle, die nicht angenommen werden mussten und für die die Sekundanten besser eine gute Begründung parat halten sollten - sowohl gesellschaftlich als auch potenziell vor Gericht.


Bleistiftzeichnung eines Duells mit dem Degen
Duell mit dem Degen...

Ist Beleidigung gleich Beleidigung?

Ganz so einfach ist es nicht... und auch der Handschuh, der dem Gegner über das Gesicht gezogen wird ist mehr Klischee als Realität. Doch dazu kommen wir in einer Sekunde. Zuerst einmal möchten wir uns ansehen, wie Beleidigungen damals bewertet wurden. Hergsell unterscheidet dabei drei Grade:

  • 1. Grades: Eine im Wortwechsel unüberlegt herbeigeführte Beleidigung oder eine Überschreitung der im gesellschaftlichen Leben gebotenen Umgangsformen.

  • 2. Grades: Beschimpfungen oder Beschuldigung schimpflicher Eigenschaften.

  • 3. Grades: Beleidigung durch Schlag oder Androhung desselben, auch Beleidigungen die die moralische Existenz des Beschimpften gefährden.

Mit jedem Grad wird das Duell gefährlicher - zum einen, weil das Ende des Duells sich von "auf's erste Blut" zu "auf Kampfunfähigkeit" wandeln kann, zum anderen, weil dem Beleidigten mit jedem Grad mehr Freiheiten bei der Organisation des Duells zustehen. Einer Beleidigung 1. und 2. Grades konnte man noch mit einer ehrlichen (oder zumindest glaubwürdigen) Entschuldigung beikommen, beim 3. Grad blieb nur der Waffengang als Option.


"Betrachten Sie sich als geohrfeigt!" Androhung von Gewalt: Beispiel einer Beleidigung 3. Grades, direkt aus Hergsells Kodex.

Und damit wären wir schon bei einer grundlegenden Frage, die sich auch damals immer wieder gestellt hat: Wer hat denn nun eigentlich die Wahl der Waffen? Der Geforderte?


Tatsächlich nicht! Die Wahl der Waffen hat der Beleidigte. Da dieser in der Regel derjenige ist, der Genugtuung verlangt, verhält es sich meist anders herum: Der Fordernde hat die Wahl der Waffen. Der Beleidiger, auf der anderen Seite, hat die Pflicht, die Waffenwahl anzunehmen, es sei denn triftige Gründe sprechen dagegen (ein Grund wäre z.B., dass der Fordernde den Degen gemeistert hat, während sein Gegner ihn nicht zu führen vermag. Ebenso kann ein Einäugiger z.B. ein Pistolenduell verweigern). Übrigens: Eine Waffe überhaupt nicht führen zu können ist kein Garant dafür, dass man nicht mit ihr gefordert werden kann... Es muss nur sichergestellt sein, dass nicht einer ein "Profi" ist und der andere ein kompletter Anfänger.


Zwei "Anfänger" auf dem Duellplatz sind durchaus möglich. In dem Falle gab es damals of noch verzweifelte "Last-Minute" Fechtstunden, die sich die Meister auch teuer bezahlen ließen...


Zurück zum Handschuh. Warum sollte ich nun vorsichtig sein, jemand meinen Handschuh in's Gesicht zu klatschen? Wenn uns dieser zuerst im 1. oder 2. Grad beleidigt hatte, dann erhöhen wir damit auf den 3. Grad. "Erstes Blut" ade. Zum anderen gilt nun unser Gegner als der Beleidigte, auch wenn der im 1. oder 2. Grad "angefangen" hat. Das bedeutet, dass wir ihm nun zugestehen die Waffe und eine ganze Reihe an Bedingungen für das Duell zu wählen, und diese Wahl wird sicher nicht zu unseren Gunsten ausfallen.

Und wenn ich ein Raufbold bin und einfach so mit dem Handschuh um mich schlage, dann kann es sein dass mir die Satisfaktionsfähigkeit direkt abgesprochen wird.



Die lieben Damen

Bleistiftzeichnung eines Duells mit Pistolen
... und mit der Pistole

Eine Sonderstellung nahm stets die Dame zur damaligen Zeit ein. Und auch wenn Duelle zwischen Frauen vorkamen, in der Regel oblag es dem Gentleman, seine Dame zu schützen.


Wer aber war "seine Dame"? War man in weiblicher Begleitung unterwegs, dann war man direkt für die diese verantwortlich - ein besonderes Verhältnis war dabei nicht notwendig. Hergsell spricht hier vom "natürlichen Beschützer" der Dame. Ansonsten trat entweder der Ehemann, oder der nächste Verwandte für sie ein. Interessant ist, dass dieses Vorgehen auch in umgekehrter Wirkung gilt: Beleidigt eine Frau jemand, dann wird nicht sie eine Forderung erhalten, sondern direkt ihr "natürlicher Beschützer", der diese auch anzunehmen hat. Die Frau ist in Hergsells (und generell den meisten Kodexen der Zeit) vollkommen transparent. Ob sich da der ein oder andere schonmal gewünscht hatte, er hätte seine Begleitung etwas vorsichtiger ausgewählt...?


Noch etwas ist interessant im Bezug auf die Damenwelt, und da weicht Hergsell in seiner Meinung von der Chatauvillards ab. Wird eine Dame in unserem Schutz von jemandem belästigt, und dieser lässt sich von unserer Zurechtweisung nicht davon abhalten, dann sind wir gewissermaßen gezwungen, ihn - notfalls mit Gewalt - in seine Schranken zu weisen. Nach Chatauvillards Kodex hätten wir damit klar die Stufe auf eine Beleidigung 3. Grades eskaliert und wären in der Rolle des Beleidigers. Hergsell dagegen gesteht hier das Recht auf Notwehr ein, und argumentiert, dass wir uns weiterhin in der Rolle des Beleidigten befinden müssten.


Die Rechte des Beleidigten

Der Beleidigte hat also gewisse Vorteile im Duell, die steigen je höher der Beleidigungsgrad ist. Dieser Mechanismus war eine einfache Möglichkeit, vom Beleidigen oder zumindest der Eskalation der Beleidigungen abzuschrecken. Dabei hatte der Beleidigte folgende Vorteile:

  • 1. Grades: Die Wahl der Waffen.

  • 2. Grades: Die Wahl der Waffen und die Art des Duells.

  • 3. Grades: Die Wahl der Waffen, die Art des Duells, und (beim Pistolenduell) die Distanz. Zudem darf sich der Geforderte der eigenen Waffe bedienen, sofern er seinem Gegenüber ein identisches Modell bereitstellt und diesem zugesteht, entweder dieses oder ebenfalls eine eigene Waffe zu nutzen.

Forderung und die Rolle der Sekundanten

Steht eine Beleidigung im Raum, so folgt die Forderung auf den Fuß. Und zwar innerhalb von 24 Stunden, ansonsten ist das Zeitfenster verstrichen (gewichtige Gründe ausgenommen). Eine spätere Forderung könnte ja auf kühle Berechnung (ich könnte ja in der Zwischenzeit nochmal Fechtstunden nehmen) oder - noch schlimmer - Feigheit zurückzuführen sein! Die Forderung wird entweder persönlich, und zwar direkt nach der Beleidigung gestellt, oder aber im Auftrag des Beleidigten von seinen (idealerweise zwei) Sekundanten.


Was genau sind nun diese "Sekundanten"?


Sekundanten sind Vertraute der Duellanten. Sie müssen vollkommene Ehrenmänner sein, und sich auch in den Gebräuchen des Duells gut auskennen. Idealerweise haben auch sie zumindest grundlegendes Verständnis vom Gebrauch der Duellwaffen. Ihnen fällt die Aufgabe zu, die Duellanten beim Festlegen des Duellablaufs zu vertreten. Denn mit der gefallenen Forderung dürfen die beiden Streithälse kein Wort mehr miteinander wechseln! Die Aufgabe der Sekundanten ist dabei gigantisch - groß genug, um ihnen einen eigenen Folgeartikel zu widmen.


Ihre erste Aufgabe, jedoch, ist in der Regel das Überbringen der Forderung. Der Geforderte hat dann eine verbindliche Zusage zu machen und ebenfalls seine Sekundanten zu benennen. Eine Ausnahme ist, wenn der Geforderte der Meinung ist, dass ein Duell in diesem Falle - aus welchen Gründen auch immer - nicht statthaft sei. In diesem Falle kann er den Fall einem sog. Ehrengericht übergeben, das die Sachlage prüft. Ist die Forderung akzeptiert und die Sekundanten benannt, dann beginnt die eigentliche Arbeit der Sekundanten:


 

Quellen:

  1. Gustav Hergsells "Duell-Codex", 1897, zeichnet sich u. a. dadurch aus, dass er seine Regeln gut begründet. Die anderen "Gesetzestexte" der Zeit waren vielleicht schlanker, dafür aber manchmal weniger einleuchtend.

  2. Compte de Chatauvillard veröffentlicht 1836 mit seinem "Essai sur le duel" den Duellstandard überhaupt. Praktisch alle ihm folgenden Kodexe legitimieren sich auf dem ein oder anderen Weg über Referenzen auf ihn.

  3. Barbasetti, und generell viele zeitgenössische, italienische Fechtmeister vertraten diese Ansicht. Diese Fechter der alten Schule sahen im "ersten Blut" eine Verharmlosung des Duells, und führten den Anstieg der Duelle eben darauf zurück. Barbasetti's Ehren-Kodex ist ein Beispiel eines solchen Regelwerks.

  4. Eine ganz ausgezeichnete Analyse des Duells im modernen Italien findet sich in Steven C. Hughes "Politics of the Sword: Dueling, Honor and Masculinity in Modern Italy".

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