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Hergsells Duellkodex, Teil 2

Aktualisiert: 3. Okt. 2022

"Zwei Hauptgründe sind es meist, welche es bewerkstelligen, dass die Gegner häufig schlechte oder wenig geeignete Secundanten wählen. Es sind dies die Unwissenheit und Sorglosigkeit mit der die Wahl getroffen wird, und auch - die Seltenheit eines guten Secundanten. [...] In diesem Falle kann man das allbekannte und gründlich wahre Wort Alphonse Karr nur wiederholen: "Es sind nicht die Kugeln und die Degenspitzen, welche tödten, es sind die Secundanten." Gustav Hergsell, 1897

Im ersten Teil unserer Reihe zu Hergsells Duellkodex [1] haben wir uns mit der Beleidigung und der Forderung beschäftigt. Heute kümmern wir uns um die oft vernachlässigte, und doch so wichtige Rolle der Sekundanten. Denn ihre Aufgabe war weit größer als nur die Forderung zu überbringen und den Duellplatz zu wählen... Sie mussten wahre Experten in Ehrenfragen sein!


Ein guter Sekundant musste ein perfekter Ehrenmann sein. Nicht zu jung, auch nicht zu alt, am besten mit Fechterfahrung, zumindest wenn das Duell mit Blankwaffen ausgetragen werden sollte. Versöhnlichkeit sei dabei genauso wichtig wie Charakterstärke, Takt, Maß, aber auch Unparteilichkeit. Denn die Aufgabe der Sekundanten war nicht, ihrem Auftraggeber den größtmöglichen Vorteil zu gewähren, sondern den Kampf - wenn er denn stattfinden sollte - so fair wie möglich zu gestalten.


Sekundanten unter sich


Die Forderung ist überbracht, die Sekundanten genannt und ein Treffen zur Planung der Details koordiniert. Wie geht es nun weiter?


Ein Stift auf einem Notizblatt.
Jede Entscheidung der Sekundanten wird genau protokolliert.

Zunächst werden sich die Sekundanten alle Informationen holen, die sie zur Bewertung des Falles benötigen. Dazu gehört insbesondere die Art und der Vorgang der Beleidigung(en) und die Antwort auf die Frage, ob beide Parteien denn überhaupt Satisfaktionsfähig sind. So verliert man zum Beispiel das Recht, sich zu duellieren, wenn man einmal sein Ehrenwort gebrochen hatte. Genauso wenig durfte man in der Vergangenheit wegen einer Beleidigung ein reguläres Gericht aufgesucht haben, in vergangenen Auseinandersetzungen die Duellregeln gebrochen oder ein Duell ohne gute Begründung abgelehnt haben.


Über den letzten Punkt kann man dabei gut philosophieren: Lehnt man ein Duell ab, darf man es auch nicht fechten (da die Ablehnung einem ja die Satisfaktionsfähigkeit an sich abspricht). Das klingt wie ein Kreisschluss - Du willst nicht, also darfst Du nicht - hat aber enorme Implikationen. Denn einen Weg zurück zur Satisfaktionsfähigkeit gibt es nicht. Und einmal "draußen" verschließen sich einem die Zugänge zu den oberen Gesellschaftsschichten, Clubs, etc. Denn auch der regelmäßige Umgang mit nicht-satisfaktionsfähigen Parteien bedroht die eigene Satisfaktionsfähigkeit... Der Gentleman von damals war daher oft gezwungen, Duelle anzunehmen, selbst wenn er sie moralisch oder logisch als nicht gerechtfertigt ansah. Die Sekundanten hatten die Aufgabe, solche Fälle mit Hilfe des Duellkodex abzufangen und ungerechtfertigte Duelle damit zu verhindern.


Zurück zur Planung des Duells. Kommen die Sekundanten zum Schluss, dass keine Beleidigung stattgefunden hat oder die scheinbare Beleidigung kein Duell rechtfertigt, müssen sie ihre Mithilfe verweigern und von ihrem Amt zurücktreten. Umgekehrt kann es sogar vorkommen, dass die Sekundanten selbst nicht genau wissen, was eigentlich passiert ist: Ihr Auftraggeber kann den Grund der Forderung bewusst geheimhalten, entweder um dritte zu schützen (z.B. bei der Beleidigung einer Dame), oder weil der Kontext besonders brisant ist. In einem solchen Falle wird direkt von einer Beleidigung dritten Grades ausgegangen.


Sind die Sekundanten zum Schluss gekommen, dass ein Duell angebracht ist, dann geht es an's Eingemachte: Der Definition der "Spielregeln".


Die Festlegung der "Spielregeln"


Wer ist der Beleidigte? Es ist durchaus möglich, dass die Sekundanten hier anderer Meinung sind als die Duellanten selbst, und je nach Grad der Beleidigung darf der Beleidigte direkt einige Rahmenbedingungen des Duells selbst wählen. Die Details werden trotzdem von den Sekundanten festgelegt: Welcher Art soll die Waffe sein? Ein Säbel mit abgerundeter Spitze um Stöße zu verhindern? Eine Pistole mit oder ohne gezogenem Lauf? Welche Duellart soll zum Einsatz kommen? Besonders die in Deutschland gängigen Pistolenduelle gab es in großer Vielfalt: Mit Vorrücken, auf Kommando, auf parallelen Linien, usw. Aber auch die Frage, ob das Duell auf's erste Blut oder bis zur Kampfunfähigkeit fortgeführt werden soll, bleibt zu klären. Wie viele Kugelwechsel, einer, zwei, oder gar drei? Auf welcher Distanz? Und was, wenn nach dreimaligem Kugelwechsel kein Treffer gefallen ist? Soll das Duell dann mit Säbeln weitergeführt werden?


Pistolenduell mit zu kurzem Abstand.
Sekundantenversagen im Pistolenduell "mit Vorrücken". Ein Ausnahmeduell, da der Abstand der Markierungen zu kurz ist. "Es sind nicht die Kugeln die töten, sondern ..."

Viele Regeln stehen auch gar nicht zur Debatte, weil sie der Kodex selbst vorschreibt. Mehr dazu im dritten (und letzten) Teil dieser Reihe.


Man bemerkt schnell, dass viel dazugehört, ein Duell zu planen. Der gesamte Vorgang wird übrigens genauestens dokumentiert. Denn wenn das Duell tödlich verläuft, müssen die Sekundanten ihre Sorgfaltspflicht nachweisen können. Ebenso entlastet das Protokoll den Duellanten, wenn sein Gegner das Duell direkt oder indirekt ablehnt (z.B. durch Nicht-Erscheinen oder dem Stellen ungültiger Forderungen bei der Planung des Duells). In dem Falle wird die Ehre einseitig durch das Papier wiederhergestellt.


Weiter geht's mit der Planung. Wenn das Duell auf's erste Blut gehen soll... reicht dann das Kreuzen der Klingen oder das Abgeben des Schusses? Diese Ansicht vertraten besonders einige französische Autoren, was dazu führte, dass bei manchem Duell einfach absichtlich in die Luft geschossen wurde: Der Ehre war Genüge getan, und Verletzte (oder rechtliche Konsequenzen) gab es keine. Es dürfte nicht verwundern, dass diese Praxis stets umstritten war. Hergsell lässt die Wahl den Sekundanten, drückt aber seine Ablehnung gegenüber dieser Scheinduelle aus. Soll es stattdessen bis zur Kampfunfähigkeit gehen, dann ist den Sekundanten hier eine harte Grenze gesetzt: Niemals dürfen mehr als drei Kugelwechsel stattfinden, ebenso dürfen Sekundanten nie einem Duell bis zum Tod zustimmen.


Zu guter Letzt müssen die praktischen Vorbereitungen getroffen werden. Ein Duellplatz muss bestimmt, die Waffen besorgt und ein Arzt gefunden werden. Auch der konkrete Zeitpunkt des Duells muss festgelegt werden. Hergsell argumentiert hier für die Abendstunden und ganz explizit gegen Duelle in aller Frühe: Die Erfahrung hätte gelehrt, dass man vor einem Duell am Morgen selten gut schlafen kann - und das soll den Duellanten erspart bleiben. Übrigens sollen die Sekundanten auch für die "notwendigen Annehmlichkeiten" der Duellanten sorgen. Ganz explizit empfiehlt Hergsell, die Sekundanten mögen für guten Cognac für die Pausen zwischen den Waffengängen sorgen...


Zwei Duellanten treffen sich gleichzeitig mit dem Degen.
"Le Coup Fourré", aus L'Illustration, Paris, 1863. Gute Sekundanten bringen nicht einen, sondern zwei Ärzte mit.

Wenn nur alles so einfach wäre...


Nicht immer sind sich die Sekundanten untereinander einig, und einen Fehler zu Ungunsten seines Auftraggebers will man sich schon gar nicht leisten. In solchen Fällen kommt eine Institution in's Spiel, die heute kaum noch jemand kennt, obwohl sie damals fast immer empfohlen, später sogar oft vorgeschrieben war: Der Ehrenrat.


Diese im Duell höchste Instanz besteht nicht fest, sondern wird nach Notwendigkeit geformt. Dazu wählen die Sekundantenparteien jeweils gleich viele Ehrenratsmitglieder (in der Regel zwei). Sie selbst sind dabei von diesem Amt ausgeschlossen. Diese Ehrenratsmitglieder wählen nun einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte. Dem so geformten Ehrenrat wird nun der Fall vorgetragen, und er entscheidet dann über die Streitfrage. Wie auch die Sekundanten selbst ist auch der Ehrenrat zum Stillschweigen über den Fall verpflichtet.


Interessanterweise ergibt sich im Ehrenrat nach Hergsell eine gerade Anzahl an Mitgliedern, so dass eine Patt-Situation grundsätzlich möglich ist. Wie in solchen Fällen vorgegangen werden soll, verrät uns Hergsell nicht - vermutlich sollten sich die Mitglieder in diesem Fall intern einigen. Ein Alternativer Ansatz, der z.B. von Barbasetti vertreten wird, ist, dass die Mitglieder ein weiteres Mitglied als ihren Vorsitzenden wählen. Damit wäre die Gesamtzahl der Mitglieder wieder ungerade und eine Abstimmung stets eindeutig. In jedem Falle jedoch ist die Entscheidung des Ehrenrates endgültig und unanfechtbar. [2]


Endlich: Das Duell!


Ist alles besprochen, protokolliert, geplant, dann kann es nun endlich an das Duell selbst gehen. Und während bis jetzt die Sekundanten im Hintergrund gearbeitet haben, treten nun endlich auch die Duellanten selbst in Aktion: Auf dem Kampfplatz...

 

Quellen:

  1. Gustav Hergsells "Duell-Codex", 1897, 2. Auflage.

  2. Luigi Barbasetti, "Ehren-Kodex", 1908.

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